Ungewollte Schwangerschaft
Jedes Jahr werden zahlreiche Frauen ungewollt schwanger. Wenn sie sich in dieser Konfliktsituation gegen das Kind entscheiden, haben sie die Möglichkeit, die Schwangerschaft bis zur zwölften Woche straffrei abzubrechen oder das Kind auszutragen und zur Adoption freizugeben.
Vor einem Schwangerschaftsabbruch muss der Frauenarzt seine Patientin zunächst zu einem Kollegen überweisen, welcher die Diagnose bestätigt. Danach muss die Frau sich einer Schwangerschaftskonfliktberatung unterziehen, um einen so genannten Beratungsschein zu bekommen, welcher neben den beiden ärztlichen Diagnosestellungen Voraussetzung für eine straffreie Abtreibung ist. In dieser Konfliktberatung wird die persönliche Situation der Schwangeren thematisiert und es werden Möglichkeiten und Hilfestellungen aufgezeigt, welche sie dazu motivieren sollen, das Baby vielleicht doch zu bekommen. Eine Übersicht über die Beratungsmöglichkeiten bekommt man im Internet auf der Seite http://www.familienplanung.de/beratung/traegerberatung/angebote-der-laen...
Entschließt sie sich die Schwangere nach der Beratung zu einem Abbruch, bekommt sie den Beratungshilfeschein und kann den Eingriff vornehmen lassen. Ist die ungewollt schwangere Frau nicht im Sinne des Gesetzes finanziell hilfebedürftig und besteht keine medizinische Indikation, muss sie die Abtreibung selbst bezahlen, wenn sie gesetzlich pflichtversichert ist. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten nicht.
Will die Frau das Kind austragen oder ist die Schwangerschaft unbemerkt bereits zu weit fortgeschritten, sodass eine straffreie Abtreibung nicht mehr möglich ist, kann sie es unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigeben. Dafür kann sie in einer Klinik anonym entbinden, wenn sie ihre Identität nicht preisgeben möchte. Zudem gibt es in allen großen Städten Babyklappen; dort können hilflose Frauen, die keinen Ausweg wussten und allein entbunden haben, ihr Baby hineinlegen. Es bekommt sofort die nötige medizinische Versorgung. In jedem Fall hat die Mutter sechs Wochen Zeit, sich anders zu entscheiden.
In der Regel wird sie das Kind dann wiederbekommen. In keinem Fall müssen Frauen, die ihr Kind nicht behalten wollen, ein schlechtes Gewissen haben, denn es gibt bundesweit lange Wartelisten adoptionswilliger Eltern. Meistens handelt es sich um ungewollt kinderlose Paare, welche natürlich am liebsten ein Neugeborenes adoptieren möchten.
Wenn man sich in einer Notlage befindet, kann man die Möglichkeit, das Kind vorübergehend in eine Pflegefamilie zu geben. Dadurch bleibt man rechtlich mit dem Kind verbunden und kann es wieder in seinem Haushalt aufnehmen, wenn sich die persönliche Situation verbessert hat.
Zudem gibt es die so genannte Offene Adoption, bei der die leiblichen Eltern bekannt sind und gewisse Entscheidungen mittragen können. Informationen dazu gibt es im Internet auf dieser Seite: http://familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Elternschaft/mail@jfehr.c...
Entscheidet sich die Frau für das Baby und möchte sie die ungewollte Schwangerschaft austragen, kann sie auf umfassende Hilfe hoffen. Mittellose Frauen bekommen für sich und ihr Baby staatliche Unterstützung, und wenn der Vater des Kindes keinen Unterhalt zahlt, gibt es für bis zu sechs Jahre Unterhaltszahlungen vom Jugendamt. Zahlreiche kirchliche und staatliche Beratungsstellen helfen informieren darüber hinaus über staatliche Unterstützung in Form von Hartz IV, wenn die Mutter nicht arbeiten gehen kann und vom Vater keine Leistungen zu erwarten sind. Informationen über staatliche Unterstützungen findet man auf dieser Seite: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Familie/leistungen-und-foerderung.html